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Wärmepumpen-Förderung 2026: Das hat sich zum 21. Juli geändert – und warum jetzt der beste Zeitpunkt ist

  • Autorenbild: Hövelmann & Gkoutzikas
    Hövelmann & Gkoutzikas
  • vor 21 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Seit dem 21. Juli 2026 gelten für die staatliche Heizungsförderung neue Regeln. Wer den Umstieg auf eine Wärmepumpe plant, sollte die wichtigsten Änderungen kennen – denn die Förderung bleibt attraktiv, wird aber Schritt für Schritt gekürzt. Wir haben die neuen Konditionen für Sie zusammengefasst und zeigen, worauf es jetzt ankommt.


Wärmepumpe Förderungen Köln

Die gute Nachricht zuerst: Bis zu 80 % Zuschuss sind weiter möglich


Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde reformiert, weil im Bundeshaushalt weniger Mittel für die Heizungsförderung eingeplant sind. Das Fördergeld wird deshalb gezielter und stärker nach Einkommen verteilt. Für viele Haushalte – gerade für Familien mit mittlerem Einkommen – bleibt die Förderung sehr hoch: In der Spitze sind weiterhin bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich, maximal 22.400 Euro für die erste Wohneinheit.


Abgewickelt wird der Zuschuss weiterhin über die KfW (Programm 458). Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden – und dafür wird ein Fachbetrieb benötigt.







Grundförderung: 30 % – vorerst


Die Grundförderung beträgt unverändert 30 % und gilt für alle, unabhängig vom Einkommen. Geplant ist allerdings, dass sie ab dem 1. Quartal 2027 auf 15 % sinkt – dann jedoch mit einer Ausnahme: Für Wärmepumpen aus EU-Fertigung soll ein zusätzlicher Bonus die Kürzung ausgleichen, sodass diese Geräte voraussichtlich weiter bei rund 30 % bleiben. Die genaue Höhe dieses Bonus ist derzeit noch nicht abschließend festgelegt.



Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für schnelle Umsteiger


Wer eine funktionstüchtige alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, erhält als selbstnutzender Eigentümer zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus. Er liegt aktuell bei 16 % (vorher 20 %).

Entscheidend: Dieser Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um jeweils 4 Prozentpunkte und läuft im August 2028 vollständig aus. Wer früh handelt, sichert sich den höchsten Satz.



Einkommensbonus: bis zu 40 % – plus neuer Familienzuschlag


Der Einkommensbonus wurde neu gestaffelt und richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen:


  • bis 30.000 Euro: 40 %

  • über 30.000 bis 40.000 Euro: 30 %

  • über 40.000 bis 50.000 Euro: 10 %


Neu ist ein Familienzuschlag: Für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind wird das maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. Eine Familie mit 40.000 Euro Einkommen und einem Kind rutscht so rechnerisch auf 30.000 Euro – und damit in die 40‑%‑Stufe. Gerade für Familien lohnt sich die neue Förderung dadurch oft mehr als vorher.



Ein Rechenbeispiel


Ein selbstnutzender Eigentümer ersetzt seine 25 Jahre alte Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Gesamtkosten liegen bei 30.000 Euro. Anerkannt werden davon 28.000 Euro (Höchstgrenze für die erste Wohneinheit).


  • 30 % Grundförderung

  • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus

  • 40 % Einkommensbonus (Haushalt unter 30.000 Euro)


Rechnerisch ergäben sich 86 % – die Förderung ist jedoch bei 80 % gedeckelt. Das ergibt einen Zuschuss von 22.400 Euro. Ein Großteil der Investition ist damit gefördert.



Wichtig: Diese Fälle werden künftig nicht mehr gefördert


Die Förderung konzentriert sich jetzt auf den Wechsel von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung. Beim Austausch einer bereits erneuerbaren Heizung (etwa Wärmepumpe oder Pelletkessel) gilt ab dem 1. Quartal 2027:


  • Wurde die alte Anlage vor 2008 eingebaut, gibt es nur noch die halbe Förderung.

  • Wurde sie ab 2008 eingebaut, entfällt die Förderung beim Austausch vollständig.


Auch der frühere Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag sind entfallen.



Warum sich frühes Handeln lohnt


Gleich zwei Stellschrauben werden ab Februar 2027 schrittweise nach unten gedreht: der Klimageschwindigkeitsbonus (−4 Prozentpunkte alle sechs Monate) und die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten (−750 Euro alle sechs Monate, bis auf 22.000 Euro im Jahr 2030). Beide Effekte wirken zusammen – Warten bedeutet also in der Regel spürbar weniger Zuschuss.



Ihr Weg zur Förderung – mit uns als Fachbetrieb


Die Förderung klingt komplex – ist mit dem richtigen Partner aber unkompliziert. Als Fachbetrieb übernehmen wir für Sie:


  • die Einschätzung Ihres individuellen Förderanspruchs,

  • die technische Bestätigung zum Antrag (BzA), die für die KfW nötig ist,

  • die Auslegung und den fachgerechten Einbau Ihrer neuen Wärmepumpe – alles aus einer Hand.


So sichern Sie sich die aktuell noch hohen Fördersätze, bevor sie sinken.






Stand: Juli 2026. Die Angaben beruhen auf den veröffentlichten Eckpunkten der Bundesregierung zur BEG-Reform; einzelne Punkte (insbesondere ab 2027) stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen Förderrichtlinie. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung. Eine verbindliche Zusage kann ausschließlich die zuständige Förderstelle erteilen.


 
 
 

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